Erste-Hilfe-Kurs

Inhouse Schulung - Deutschlandweit

Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001.

Ermächtigte Stelle zur Aus-/Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern durch die Qualitätssicherungsstelle für die Erste-Hilfe bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern.
Unser Ziel - Ihre Sicherheit!

Erste Hilfe im Überblick

Inhouse Kurse

Keine An- und Abreise zum und vom Seminarort. Sie haben eine Gruppe von betrieblichen Ersthelfern und möchten eine Inhouseschulung in Ihren Räumen vor Ort organisieren? Dann sind Sie hier richtig.

Flexible Zeiten

In einer dynamischen und ständigen Änderungen unterlegenen Arbeitswelt ist eine zeitgemäße Gestaltung wichtig - Unsere Kurszeiten passen wir Ihren Bedürfnissen an. Für Firmen mit Schichtbetrieb geeignet.

Aus-/Fortbildung

Unser Kursformat zeichnet sich durch interaktive Gestaltung aus und sorgt für zahlreiche "Aha"-Effekte. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein von sämtlichen Berufsgenossenschaften zugelassenes und zertifiziertes Schulungsformat an.

Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001.

Für betriebliche Ersthelfer, Führerscheinbewerber, Freizeitbetreuer, Übungsleiter, medizinisches Fachpersonal und jeden mit dem Interesse, sich und andere, heute für morgen zu schützen. Ermächtigte Stelle zur Aus-/Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern durch die Qualitätssicherungsstelle für die Erste-Hilfe bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern. JA-KLAR-Gesundheit (Ihn. A. Klar) Kennziffer: 8.1907

Gerne berate ich Sie persönlich und individuell.

Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Baustein der Notfallvorsorge

FAQ-Liste zu aktuellen Fragen rund um die Erste Hilfe

Für betriebliche Ersthelfer, Führerscheinbewerber, Freizeitbetreuer, Übungsleiter, medizinisches Fachpersonal und jeden mit dem Interesse, sich und andere, heute für morgen zu schützen.

Grundsätzlich obliegt dem Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelfer. Dabei ist zu beachten, dass z. B. auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelfer anwesend sein müssen.

Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es ausserdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.

10 Prozent der anwesenden Versicherten (in der Regel sind das die Beschäftigten des Unternehmens). Bei Schichtdienst empfiehlt die BGW 20 Prozent der Beschäftigten.

In der Vorschrift ist geregelt, dass in Kindertageseinrichtungen jeweils ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin für jede Kindergruppe anwesend zu sein hat.

Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder ein Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.

Du kannst den Erste Hilfe Kurs an einem Tag absolvieren. Er umfasst insgesamt neun Unterrichtseinheiten und beansprucht somit etwa 7,5 Stunden. Je nach Anzahl der Teilnehmer*innen kann der Kurs etwas länger oder kürzer dauern. Wir wollen in jedem Fall genug Raum für alle Fragen und für praktische Übungszeit lassen. Und keine Sorge: natürlich machen wir zwischendurch kleine Pausen.

Betriebliche Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Ausbildung.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein (aller Klassen) behandelt u.a. Themen wie das Absichern von Gefahrenstellen, Wundversorgung, Erkennen und Behandeln von verschiedenen Krankheitsbildern, Herz-Lungen-Wiederbelebung und viele weitere Themen. Gültigkeit: Lebenslang.

Seit der Revision der Ersten Hilfe am 1.4.2015 beinhaltet die Erste-Hilfe-Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern die gleichen Themen wie auch die Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter. Gültigkeit: 2 Jahre.

Nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen müssen alle Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen, jährlich in der Ersten Hilfe unterwiesen werden. Dies beinhaltet u.a. die Information zu Erste Hilfe Einrichtungen im Betrieb, AED-Schulung, so wie Verfahrensanweisungen bei Betriebsunfällen. Mögliche Kosten hat der Betrieb/Arbeitgeber zu tragen. Gerne übernehmen wir auch in Ihrem Betrieb diese Aufgaben. 

Die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, ist nach §323c StGB geregelt: „Wer bei Unglücksfälle oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Daraus ergibt sich: wer Hilfe leisten könnte, es jedoch nicht tut, macht sich strafbar. Umso wichtiger ist es, über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der Ersten Hilfe zu verfüge

Seit dem Sommer 2015 werden beide Kurs einheitlich zusammengefasst. Der neue Erste-Hilfe Kurs geht über einen Tag und dauert nur 9 Kursstunden. Er wird benötigt für die Führerscheinklassen AM, A, A1, B, BE, M, T und S sowie für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E und für die Wiedererlangung der alten Führerscheinklasse 2 und 3 sowie aller neuen Führerscheinklassen.

In der Regel sind Bescheinigungen über die Ersthelferausbildung zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung/ Training aufgefrischt werden.

Ab einer größeren Gruppe von auszubildenden Ersthelfern oder individuell zusammengestellte Spezialkurse kommt unser Ausbilder auch zu Ihnen ins Haus. Die Termine werden individuell und Ihren Wünschen gemäß mit Ihnen vereinbart. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wenn Ihre Mitarbeiter ihren Ersthelferlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie die entsprechenden Personen in Ihrem Betrieb auch offiziell als Ersthelfer benennen. Dazu können Sie auch unsere Vorlage benutzen.

Die Übungen sind Die Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses und vom Gesetzgeber sowie der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So lange keine körperlichen Gebrechen vorliegen oder eine Schwangerschaft, müssen die Übungen von allen Teilnehmern durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen zu können.

Uns ist Ihre Gesundheit wichtig. Aufgrund der Covid 19 Pandemie sind hier die Vorgaben entsprechend angepasst worden

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf der gesamten Homepage auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie zum Beispiel Ersthelferinnen und Ersthelfer, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Ausgebildeter Notfallsanitäter

Staatlich geprüfter Sozialhelfer

Erste-Hilfe Ausbilder
§19 FeV Erwerb Führerscheins

Erste-Hilfe Ausbilder
DGUV-Zertifiziert 304-00

Gerne berate ich Sie persönlich und individuell.

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